„Law4School“ am „Einstein“ – Aufklärung über Cybermobbing

Diese Angriffe enden nicht an der Haustür des Elternhauses und auch nicht im eigenen Kinderzimmer: Cyber-Mobbing, also das gezielte Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Belästigen anderer mithilfe von Internet- und Mobiltelefondiensten über längere Zeit hinweg, ist unter Kindern und Jugendlichen keine Seltenheit. So gaben z.B. in der JIM-Studie 2017 immerhin 37 Prozent der befragten Zwölf- bis 19-Jährigen an, dass in ihrem Bekanntenkreis schon einmal jemand im Internet oder per Handy fertig gemacht wurde. Für die Opfer ist die Situation häufig unerträglich und kann im Extremfall bis zum Suizid führen. Auch ein Teil der Eltern gibt in einer aktuellen Umfrage des Sicherheitssoftware-Herstellers Kaspersky an, nicht zu wissen, wie sie mit der Situation umgehen sollen, wenn das eigene Kind Zielscheibe im Netz oder auf Messenger-Diensten wird. Viele verbieten in diesem Fall ihrem Nachwuchs schlicht soziale Medien wie Facebook, Instagram oder WhatsApp. Laut dem „Bündnis gegen Cybermobbing“ sind 14-Jährige am häufigsten von den Attacken betroffen. 

Hier setzt das Präventionsmodul Cybermobbing an, dass die Kommunale Kriminalprävention vergangene Woche am Einstein-Gymnasium für alle 8. Klassen organisiert hat. Dafür haben die Beteiligten eine Spezialistin virtuell an die Schule gebracht: Die Rechtsanwältin Gesa Stückmann ist auf Fälle von Cybermobbing spezialisiert und hat zahlreiche Opfer in Prozessen vertreten. Sie rief das Projekt „Law4School“ ins Leben, dass besonders an Schulen Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern und Lehrer für die Risiken und Gefahren des Internets und ein angemessenes Medienbewusstsein sensibilisieren will.

In einem ersten Schritt wurden die „Einstein“-Schüler deshalb über die strafrechtlichen Folgen von Cybermobbing aufgeklärt, und zwar durch Rolf Krauß, Polizeihauptmeister beim Polizeirevier Kehl, und Jannate Hammerstein, Diplompädagogin beim Deutschen Roten Kreuz in Kehl. Ermöglicht wurde die Veranstaltung dabei auch durch die Mitfinanzierung des Vereins Courage – Sicherheit fördern e. V.

Im zweiten Schritt des Moduls schaltete sich Rechtsanwältin Stückmann dann über ein sogenanntes „Webinar“ ein. Dabei handelt es sich um ein interaktives Seminar im Web, in dem der Moderator live übertragen wird und bei dem auch Fragen an ihn gestellt werden können. Frau Stückmann klärte anhand ihrer Praxiserfahrung über die zivilrechtlichen Folgen von Cybermobbing auf. Ihre anschaulichen Beispiele zeigten die langjährige Erfahrung als Anwältin in dem Themenbereich und spiegelten die Realität heutiger Jugendlichen wider. Durch das Format des Webinars konnten die Achtklässler wechselseitig Fragen stellen und mit Stückmann ins Gespräch kommen. 

Jannate Hammerstein betont daher die Bedeutung einer solchen Veranstaltung: „Die Erfahrungen der letzten zwei Jahre zeigen, dass Schülerinnen und Schüler wenig aufgeklärt sind über psychische und physische, sowie strafrechtliche und zivilrechtliche Folgen von Cybermobbing. Das Präventionsmodul soll nicht nur die potentiellen Täter über die Risiken aufklären, sondern vielmehr auch Opfern Möglichkeiten zeigen, wie sie sich zur Wehr setzen können.“

[HBR]