Noten
In regelmäßigen
Abständen müssen Lehrer schulische Leistungen bewerten, um dem Schüler und
seinen Eltern Rückmeldungen zum bisher Geleisteten zu geben.
Dies stellt uns oft
vor schwierige Entscheidungen, weil wir nicht nur schulische Leistungen beurteilen,
sondern immer auch einen Mensch vor uns haben!
- Allgemeine Richtlinien am Einstein Gymnasium:Die Grundlage der Leistungsbewertung sind alle vom
Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche,
mündliche und praktische Leistungen). Zu Beginn des Schuljahres gibt der Lehrer
im Rahmen der Notentransparenz
bekannt, wie er die verschiedenen Leistungsarten gewichtet.
- Der Lehrer muss auf Nachfrage seitens der Schüler
bzw. der Eltern innerhalb eines angemessenen Zeitraums Auskunft über den
Leistungsstand des Schülers geben.
- Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen. Dies
bezieht sich nicht auf schriftliche Wiederholungsarbeiten (Tests). Tests
beziehen sich auf die unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden und sollen
nicht länger als 20 Minuten dauern.
- Es sollten in einer Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden. Vor der
Rückgabe und Besprechung einer Klassenarbeit darf im gleichen Fach keine neue
schriftliche Arbeit angesetzt werden.
- Bei Rückgabe der Klassenarbeit wird der
Notendurchschnitt der Klasse bekannt gegeben. In den Kernfächern werden 4 Klassenarbeiten pro
Schuljahr geschrieben, in den Nebenfächern dürfen höchstens 4 schriftliche
Arbeiten (KA oder Test) geschrieben werden.
- Vor allem die Qualität (nicht die Quantität) ist
ausschlaggebend für die Bewertung mündlicher Leistungen.
Siehe dazu auch die Notenbildungsverordnung (NVO) Baden-Württemberg