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Schul-ABC

 
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Noten

In regelmäßigen Abständen müssen Lehrer schulische Leistungen bewerten, um dem Schüler und seinen Eltern Rückmeldungen zum bisher Geleisteten zu geben.

Dies stellt uns oft vor schwierige Entscheidungen, weil wir nicht nur schulische Leistungen beurteilen, sondern immer auch einen Mensch vor uns haben!

  • Allgemeine Richtlinien am Einstein Gymnasium:Die Grundlage der Leistungsbewertung sind alle vom Schüler im Zusammenhang mit dem Unterricht erbrachten Leistungen (schriftliche, mündliche und praktische Leistungen). Zu Beginn des Schuljahres gibt der Lehrer im Rahmen der Notentransparenz bekannt, wie er die verschiedenen Leistungsarten gewichtet.
  • Der Lehrer muss auf Nachfrage seitens der Schüler bzw. der Eltern innerhalb eines angemessenen Zeitraums Auskunft über den Leistungsstand des Schülers geben.
  • Klassenarbeiten sind in der Regel anzukündigen. Dies bezieht sich nicht auf schriftliche Wiederholungsarbeiten (Tests). Tests beziehen sich auf die unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden und sollen nicht länger als 20 Minuten dauern.
  • Es sollten in einer Woche nicht mehr als zwei Klassenarbeiten geschrieben werden. Vor der Rückgabe und Besprechung einer Klassenarbeit darf im gleichen Fach keine neue schriftliche Arbeit angesetzt werden.
  • Bei Rückgabe der Klassenarbeit wird der Notendurchschnitt der Klasse bekannt gegeben. In den Kernfächern werden 4 Klassenarbeiten pro Schuljahr geschrieben, in den Nebenfächern dürfen höchstens 4 schriftliche Arbeiten (KA oder Test) geschrieben werden.
  • Vor allem die Qualität (nicht die Quantität) ist ausschlaggebend für die Bewertung mündlicher Leistungen.

Siehe dazu auch die Notenbildungsverordnung (NVO) Baden-Württemberg