Kaugummi kauen
fördert bei manchen
Schülern die Konzentration, ist aber während des Unterrichts trotzdem nicht
gestattet! Gekaute Kaugummis gehören (am besten in ein wenig Papier verpackt) in
den Mülleimer.
Klassenarbeiten
und Klausuren
sind verpflichtend. In
den vierstündigen Fächern sind mindestens vier pro Schuljahr zu schreiben, in
den zweistündigen Fächern i.d.R. mindestens zwei. Schüler haben kein Anrecht, eine
versäumte Klassenarbeit nachzuschreiben (siehe NVO §8). Für die Kursstufe gilt
zusätzlich: Wird aufgrund einer Krankheit eine Klausur versäumt, so ist dem
Sekretariat binnen dreier Tage ein ärztliches Attest vorzulegen. Liegt dieses
nicht fristgerecht vor, so kann die versäumte Klausur mit null Punkten bewertet
werden.
Den Klassenarbeitsplan findet man in webuntis. Der Klausurenplan wird zu Halbjahresbeginn von der Oberstufenberatung bekannt gemacht.
Klassenbücher
Klassenbücher sind wichtige Dokumente
und dürfen nicht verloren gehen. Deshalb werden die Klassenbuchführer zu Beginn
des Schuljahres von der Schulleitung in ihre Arbeit eingewiesen. Für besonders gut geführte Klassenbücher gibt es am Schuljahresende eine kleine Anerkennung. In den
Jahrgangsstufen werden in jedem Kurs Kursbücher geführt.
Klassendienste
Die unterschiedlichen Dienste werden durch
KlassenlehrerInnen mit ihren Klassen festgelegt und sind z.B.:
- Tafeldienst und Kreide holen
- Helferdienst (Austeilen, …)
- Informationsdienst (Vertretungsplan, …)
- Ordnungsdienst (Lüften, …)
- Krankendienst (Material mitnehmen, …)
Klassenfahrten
In
der Klassenstufe 5 findet eine einwöchige Klassenfahrt statt. In Stufe 9 findet
eine dreitägige Abschlussfahrt statt. In der Stufe 11 findet eine etwa
einwöchige Studienfahrt statt. I.d.R. wird die Fahrt vom Klassenlehrerteam
vorbereitet und begleitet.
Grundsätzlich sollen alle Schüler einer Klasse
teilnehmen; Schüler, denen eine Teilnahme nicht möglich ist, nehmen an einem
zugeteilten Ersatzunterricht teil (siehe VwV 06.10.02). Schüler denen aus
finanziellen Gründen eine Teilnahme nicht möglich ist, können beim Förderverein einen Zuschuss beantragen.
Klassenpflegschaften
An zwei Abenden im Schuljahr finden i.d.R. Klassenpflegschaften statt. Die Schulleitung schlägt zu Beginn des Schuljahres
die Termine vor. Die Elternvertreter laden nach Absprache mit den
KlassenlehrerInnen dazu ein, Ausnahme ist der erste Termin in Klasse 5.
Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter,
Stellvertreter der/die KlassenlehrerIn. Themen können sein: Entwicklungsstand
der Klasse, Unterrichtsveranstaltungen, Kriterien und Verfahren zur
Leistungsbeurteilung; Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben,
verwendete Lernmittel, Schulausflüge sowie sonstige Veranstaltungen, … (siehe
SchulG BW §56)
Konflikte
Gehören zu einer großen
Schule dazu. In den Pausen können Schüler sich direkt an die Streitschlichter
wenden. Klassenlehrer sind im Konfliktfall ebenfalls wichtige Ansprechpersonen.
Bei größeren Konflikten hilft die Schulsozialarbeit oder
auch den Beratungslehrer. Wie wir mit Konflikten umgehen ist hier nachzulesen: Konfliktmanagement