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Schul-ABC

 
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K

Kaugummi kauen
fördert bei manchen Schülern die Konzentration, ist aber während des Unterrichts trotzdem nicht gestattet! Gekaute Kaugummis gehören (am besten in ein wenig Papier verpackt) in den Mülleimer.


Klassenarbeiten und Klausuren
sind verpflichtend. In den vierstündigen Fächern sind mindestens vier pro Schuljahr zu schreiben, in den zweistündigen Fächern i.d.R. mindestens zwei. Schüler haben kein Anrecht, eine versäumte Klassenarbeit nachzuschreiben (siehe NVO §8). Für die Kursstufe gilt zusätzlich: Wird aufgrund einer Krankheit eine Klausur versäumt, so ist dem Sekretariat binnen dreier Tage ein ärztliches Attest vorzulegen. Liegt dieses nicht fristgerecht vor, so kann die versäumte Klausur mit null Punkten bewertet werden.

Den Klassenarbeitsplan findet man in webuntis. Der Klausurenplan wird zu Halbjahresbeginn von der Oberstufenberatung bekannt gemacht. 


Klassenbücher
Klassenbücher sind wichtige Dokumente und dürfen nicht verloren gehen. Deshalb werden die Klassenbuchführer zu Beginn des Schuljahres von der Schulleitung in ihre Arbeit eingewiesen. Für besonders gut geführte Klassenbücher gibt es am Schuljahresende eine kleine Anerkennung. In den Jahrgangsstufen werden in jedem Kurs Kursbücher geführt. 


Klassendienste
Die unterschiedlichen Dienste werden durch KlassenlehrerInnen mit ihren Klassen festgelegt und sind z.B.:

- Tafeldienst und Kreide holen
- Helferdienst (Austeilen, …)
- Informationsdienst (Vertretungsplan, …)
- Ordnungsdienst (Lüften, …)
- Krankendienst (Material mitnehmen, …) 


Klassenfahrten
In der Klassenstufe 5 findet eine einwöchige Klassenfahrt statt. In Stufe 9 findet eine dreitägige Abschlussfahrt statt. In der Stufe 11 findet eine etwa einwöchige Studienfahrt statt. I.d.R. wird die Fahrt vom Klassenlehrerteam vorbereitet und begleitet.
Grundsätzlich sollen alle Schüler einer Klasse teilnehmen; Schüler, denen eine Teilnahme nicht möglich ist, nehmen an einem zugeteilten Ersatzunterricht teil (siehe VwV 06.10.02). Schüler denen aus finanziellen Gründen eine Teilnahme nicht möglich ist, können beim Förderverein einen Zuschuss beantragen.

 

Klassenpflegschaften
An zwei Abenden im Schuljahr finden i.d.R. Klassenpflegschaften statt. Die Schulleitung schlägt zu Beginn des Schuljahres die Termine vor. Die Elternvertreter laden nach Absprache mit den KlassenlehrerInnen dazu ein, Ausnahme ist der erste Termin in Klasse 5.
Vorsitzender der Klassenpflegschaft ist der Klassenelternvertreter, Stellvertreter der/die KlassenlehrerIn. Themen können sein: Entwicklungsstand der Klasse, Unterrichtsveranstaltungen, Kriterien und Verfahren zur Leistungsbeurteilung; Grundsätze für Klassenarbeiten und Hausaufgaben, verwendete Lernmittel, Schulausflüge sowie sonstige Veranstaltungen, … (siehe SchulG BW §56)


Konflikte
Gehören zu einer großen Schule dazu. In den Pausen können Schüler sich direkt an die Streitschlichter wenden. Klassenlehrer sind im Konfliktfall ebenfalls wichtige Ansprechpersonen. Bei größeren Konflikten hilft die Schulsozialarbeit oder auch den Beratungslehrer. Wie wir mit Konflikten umgehen ist hier nachzulesen: Konfliktmanagement